15.01.2026

Griffwerk gewinnt Patentprozess gegen Griffwelt

Das Landgericht München hat im Patentstreit zwischen der Griffwerk GmbH und der Griffwelt GmbH zugunsten von Griffwerk entschieden. Mit Urteil vom 17. Dezember 2025 (Az. 7 O 12500/24) stellte das Gericht eine Verletzung des deutschen Patents DE 10 2018 129 450 B4 („smart2lock“) durch Griffwelt fest.

Demnach untersagte das Gericht der Griffwelt GmbH das Anbieten, Inverkehrbringen sowie das Einführen der betroffenen Produkte in Deutschland. Zudem verpflichtete es das Unternehmen zum Rückruf der bereits an gewerbliche Abnehmer ausgelieferten Produkte, zur Auskunft über den Umfang der patentverletzenden Handlungen sowie dem Grunde nach zum Schadensersatz. Die Unterlassungsverfügung ist strafbewehrt.

Betroffen sind die Türgriffmodelle „MINIMO Q“ und „MINIMO R“ in der Version „VR“, die nach Auffassung des Gerichts das Schutzrecht von Griffwerks „smart2lock“-Technologie verletzen. Griffwerk hatte geltend gemacht, dass die Produkte den eigenen Modellen „R8 One“ und „Avus One“ technisch und funktional zu nahekommen.

Das Landgericht sprach die Verurteilung trotz einer noch anhängigen Nichtigkeitsklage aus. Griffwerk kündigte an, das Urteil vorläufig zu vollstrecken. Ob Griffwelt Berufung einlegt, ist derzeit offen.

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Griffwerk gewinnt Patentprozess gegen Griffwelt
Foto/Grafik: Griffwerk
Türgriff „R8 One“ aus der Designlinie „One“ mit der Schließmechanik „smart2lock“ von der Griffwerk
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